Vorbereitungsweg

Der Weg bis zur Aufnahme in die klösterliche Gemeinschaft vollzieht sich in 4 Etappen:

Interessentinnen – Aspirantinnen oder Kandidatinnen

können durch Besuche in der Gemeinschaft, im Mutterhaus zum Beispiel, bei Festveranstaltungen, regelmäßigen Aufenthalten an Wochenenden, durch Teilnahme an Gottesdiensten, oder im Urlaub … das Leben und Beten im Konvent, das schwesterliche Miteinander und sich gegenseitig kennenlernen. Die Interessentin wird weiterhin in ihrem Arbeitsbereich tätig sein und daheim wohnen.

Aspirantinnen und Postulantinnen mit drei Schwestern im Konvent Unsere Liebe Frau von Afrika in Xai-Xai, Mosambik

Das Postulat

ist der eigentliche Beginn der Ordensausbildung. Das Wort Postulat bedeutet übersetzt „verlangen, begehren, fordern“. Die Kandidatin verlangt einerseits aufgenommen zu werden, die Kongregation andererseits fordert gute Vorbereitung und Eingliederung. Die Postulantin lebt und wohnt jetzt im Konvent und gehört ganz zur Lebens-, Gebets- und Arbeitsgemeinschaft. Im Unterricht wird sie mit den Grundelementen geistlichen Lebens, mit dem Evangelium bekannt gemacht. Wenn sie sich in ihrer Entscheidung klar ist, kann sie etwa nach einem halben Jahr um Aufnahme in das Noviziat bitten.

Postulantin Almira,
Konvent São Francisco, Maputo, Mosambik

Das Noviziat

Das Wort Novize bedeutet „Neuling“ – novicius. Das erste Jahr im Noviziat ist eine intensive Zeit, die persönliche Gottesbeziehung zu vertiefen durch Gebet und Unterrichtsgespräche. Das Evangelium, das Charisma der Gemeinschaft betrachten, Ordens- und Kirchengeschichte studieren, das eigene menschliche Wachstum, Selbstbewusstsein reflektieren, Geist und Herz öffnen für das Leben in Gemeinschaft sind Schwerpunkte. Im zweiten Jahr wird die Novizin durch Praktika in anderen Konventen und Einrichtungen der Kongregation weitere Aufgabenbereiche und Mitschwestern kennenlernen. Sie selbst wird dadurch weiter vorbereitet für ein Leben mit Gott und für die Menschen. Wenn in der Novizin die Klarheit über ihre Berufung gereift und die Bereitschaft für Eigenverantwortung gewachsen ist, kann sie darum bitten, das erste Ordensgelübde ablegen zu dürfen.

Unsere Novizinnen Sr. M. Ester und Sr. M. Laurentina
Brasilien und Mosambik

Das Gelübde,

auch Profess genannt (Profess = Bekenntnis), wird zunächst für die Dauer eines Jahres abgelegt. Die Schwester verspricht Gott und der Gemeinschaft, ein Leben zu führen in

Armut, Gehorsam und eheloser Keuschheit
nach dem Evangelium Jesu Christi, in der Einhaltung der Regel des hl. Franziskus
und der Satzungen = Weisungen der Kongregation.

Der Schwester wird die Bibel, eine Kerze und das Satzungsbüchlein überreicht.

Sie bestätigt ihr Gelübdeversprechen öffentlich vor dem Priester, vor der Generaloberin und allen Anwesenden mit ihrer Unterschrift auf einem Urkundendokument. Dadurch ist die Schwester in die Gemeinschaft eingegliedert und wird als Professnovizin oder Junioratsschwester bezeichnet. Nach einem Jahr darf sie ihr Gelübde für die Dauer von 3 Jahren erneuern. In diesen Jahren kann die Schwester, begleitet von der Junioratsleiterin, wieder in ihrem Beruf tätig sein. Oftmals wird diese Zeit auch zur beruflichen Aus- und Weiterbildung genützt. Wenn sich die Professnovizin nach diesen Jahren klar ist und wenn sie bereit ist, darf sie mit Zustimmung der Ordensleitung ihr Gelübde auf Lebenszeit ablegen, d. h., sie verspricht mit der Ewigen Profess, mit Gott in der Gemeinschaft mit ihrem ganzes Leben für das Reich Gottes zur Verfügung zu stehen.